Krankenkassenvergleich Infoportal

Krankenkassenvergleich – In Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. In den gesetzlichen Krankenversicherungen richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. In den privaten Krankenkassen (PKVs) meist nach dem Lebensalter des Krankenversicherten.


Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (sie stellen auf der Grundlage des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die gesetzliche Krankenversicherung sicher) . Die Krankenkassen in Deutschland haben insgesamt rund 51,4 Millionen Mitglieder. Einschließlich der Familienangehörigen sind es 70 Millionen Versicherte (laut Stand vom Oktober 2009). Die Krankenkassen führen in getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei …“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch.

Man unterscheidet kann derzeit folgenden Kassenarten unterscheiden:

Krankenkassenvergleich
  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) gibt es in bestimmten Regionen, die sich auch auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.
  • Betriebskrankenkassen (BKK)  werden von verschiedenen Unternehmen gegründet und betrieben, Voraussetzung sind mindestens 1.000 Versicherungspflichtige. Sie können sich auch für Betriebsfremde geöffnet werden, was auch praktiziert wird
  • Innungskrankenkassen (IKK) können von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Auch sie können sich öffnen.
  • Ersatzkassen wie z.B. die Barmer Ersatzkasse (heute Barmer GEK), entstanden aus Selbsthilfevereinigungen, Dachverband Verband der Ersatzkassen (vdek)e.
  • Knappschaft ursprünglich nur für Arbeitnehmer des Bergbaus, seit dem 1. April 2007 allgemein geöffnet.
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) für Landwirte und ihre Familien, sowie Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirt

Krankenkassenvergleiche Deutschland

In diesem Portal finden Sie im Krankenkassenvergleich je nach Bundesland alle günstigen Anbieter für eine Krankenversicherung. Spezielle Themen, die Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung oder die Auslandskrankenversicherung behandeln wir ebenso, wie Hinweise zu krankenversicherungsnahen Themen etwa der Vesicherungskammer Bayern. Die Krankenkassenbeiträge sind die letzten Jahre ständig gestiegen.

Krankengeldrechner

Die Auszahlung von Krankengeld ist ein wesentlicher Teil des Sozialstaates. Damit ist gewährleistet, dass ein Arbeitnehmer auch bei einer Krankheit weiterhin Geld bekommt und dementsprechend keinen sozialen Abstieg befürchten muss.
Das Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar und wird -zumindest in den ersten sechs Wochen- vom Arbeitgeber als Ersatz für die Entgeltfortzahlung übernommen. Nach diesem Zeitraum fällt für den Arbeitgeber die Pflicht zur Entgeltersatzleistung weg und die Krankenkasse muss das Krankengeld übernehmen.
Mittlerweile haben fast alles Krankenkassen so genannte Krankengeldrechner eingerichtet. Hiermit können Sie ermitteln, wie hoch die Entgeltersatzleistung bei einer Krankheit ausfallen würde. Der Beitrag ist von mehreren Faktoren abhängig: von dem Brutto- und Nettoeinkommen, von einer Einmalzahlung an die Krankenkasse, von Zusatzbeiträgen zur Pflegeversicherung oder dem Familienstand. Auch Selbständige können einen Krankengeldrechner nutzen; hierbei dient natürlich das tatsächlich ausgefallene Arbeitseinkommen anstatt des Lohnes als Orientierung. Andere Einkünfte z.B. aus Vermietung, Zinsen oder Renten spielen meist keine Rolle.Oftmals sind solche Krankengeldrechner allerdings rechtlich nicht verbindlich, da neben diesen allgemeingültigen Angaben auch die Art der Krankheit oder die Ursachen eben jener eine Rolle spielen können.